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Satzung
des gemeinnützigen
Vereins
Heimatkreises
Rummelsburg e.V.
vom 26.10.1990 in der Fassung vom 12.06.2009
§ 1
Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck
§ 3 Selbstlosigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
§ 8 Auflösung des Vereins
§ 9 Inkrafttreten
§ 1 Name,
Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr
(1) Der
Verein führt den Namen "Heimatkreis Rummelsburg e.V."
(2) Sein Sitz ist Bad Fallingbostel
(3) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Walsrode eingetragen.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
(1)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
sowie kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" in der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung der kulturellen
und sozialen Interessen des früheren pommerschen Heimatkreises Rummelsburg und
der ursprünglich aus diesem Kreis stammenden Familien sowie die Förderung der
Völkerverständigung und der Jugend. Deshalb erstrebt bzw. unterstützt der
Verein:
1. unter Sammlung der ehemaligen Einwohner des pommerschen Kreises Rummelsburg
und ihrer Nachkommen die Bewahrung des ostdeutschen Kulturgutes, die Pflege der
landsmannschaftlichen Verbundenheit und der Liebe zur angestammten
Heimat,
2. das Patenschaftsverhältnis zwischen dem Landkreis Soltau-Fallingbostel sowie
der Stadt Bad Fallingbostel und dem Heimatkreis Rummelsburg, hinsichtlich der
Förderung der Völkerverständigung und des Jugendaustauschs.
3. Hilfsmaßnahmen im Rahmen des § 53 der Abgabenordnung bei wirtschaftlichen
Notständen von Landsleuten, vornehmlich jenseits der Oder,
4. die Beschaffung von Mitteln für andere in ihrer Zielsetzung gleichgerichtete
gemeinnützige Einrichtungen.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. den Ausbau und die Pflege der Heimatstube des Kreises Rummelsburg in Bad
Fallingbostel,
2. die Sammlung und Ausstellung von Gegenständen von kultureller und
heimatlicher Bedeutung,
3. die Sammlung heimatgeschichtlicher Dokumentationen,
4. die Förderung und Pflege der Völkerverständigung, insbesondere durch
Jugendaustausch.
5. die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der kulturellen
und kunsthistorischen Bausubstanz,
insbesondere bei Kirchenbauwerken, im Gebiet des Heimatkreises Rummelsburg in
Pommern.
§ 3 Selbstlosigkeit
(1) Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1)
Mitglieder des Vereins können alle aus dem Kreise Rummelsburg stammenden
Personen sowie deren Ehegatten und Nachkommen werden. Die Mitgliedschaft können
außerdem alle natürlichen und juristischen Personen erwerben, die bereit sind,
die Ziele des Vereins zu fördern. Die Mitgliedschaft erwerben:
a) alle
Personen, die diese Satzung als Gründungsmitglieder unterzeichnen, unmittelbar,
b) andere Personen, sofern sie eine schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand abgeben und dieser dem Beitritt zustimmt.
(2) Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, der jederzeit möglich ist und
dem Vorstand schriftlich angezeigt werden muß, durch Ausschluß,
der aus wichtigem Grunde möglich ist, über den der Vorstand befindet und gegen
den die Mitgliederversammlung binnen zwei Wochen nach Zugang angerufen werden
kann, und durch Tod. Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung
der Körperschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des
Vereins sind:
1. die Mitgliedervesammlung
2. der Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Die
ordentliche Mitgliederversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen. Zu ihr hat
der Vorstand zwei Monate vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich
einzuladen. Der Vorstand kann außer der Reihe jederzeit in gleicher Weise
außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Jede Mitgliederversammlung
ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig.
Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins bedürfen
der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(2) Regelmäßige Tagesordnungspunkte der ordentlichen Mitgliederversammlung
sind:
1. Entgegennahme von Geschäfts-, Kassen-, und
Kassenprüfungsberichten,
2. Entlastung des Vorstandes,
3. Neuwahl des Vorstandes,
4. Neuwahl von zwei Kassenprüfern nebst Stellvertretern und
5. Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
(3) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Beschlußprotokoll
anzufertigen, das vom Leiter der Versammlung und dem Protokollführer zu
unterzeichen ist.
§ 7 Vorstand
(1) Der
Vorstand wird für zwei Jahre gewählt, er besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und einem
weiteren Mitglied. Alle Vorstandsmitglieder sollen Mitglieder des
Heimatkreisausschusses Rummelsburg sein. Der Vorstand kann weitere Mitglieder
zu seiner Unterstützung heranziehen, für deren Arbeit er jedoch gegenüber der
Mitgliederversammlung die Verantwortung trägt.
(2) Bei Ablauf einer Wahlperiode bleibt der Vorstand bis zur Wahl eines neuen
Vorstandes im Amt.
(3) Zur Vertretung des Vereins handeln der Vorsitzende und der stellvertretende
Vorsitzende oder der Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende und ein
weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam.
(4) Jede Tätigkeit für die heimatliche Vereinigung ist ehrenamtlich.
(5) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 8 Auflösung des Vereins
(1) Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten
Zweckes fällt das Restvermögen des Vereins an die "Stiftung Pommersches
Landesmuseum" in Greifswald. Die Stiftung Pommersches Landesmuseum hat das
Vereinsvermögen ausschließlich und auf der Grundlage des § 96
des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetztes zur Sicherung und Bewahrung
pommerschen Kulturgutes zu verwenden.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung
tritt am Tage der Vereinsgründung in Kraft.
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Bankverbindung:
Konto 2 223 105
bei der Kreissparkasse Fallingbostel, BLZ 25152375. Die Spenden sind steuerlich
abzugsfähig. Bei Spendenzahlungen von 30,- EUR und mehr werden auf Wunsch
Spendenbescheinigungen ausgestellt und jeweils am Ende eines Kalenderjahres
zugesandt. In diesem Falle ist die Angabe des vollständigen Namens der
Spenderin bzw. des Spenders und der Anschrift erforderlich.
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Vorsitzender: Nikolaus v. Puttkamer, Mozartstr.5 , 98075 Ulm
Schriftleiter "Rummelsburger Land": Hans-Ulrich Kuchenbäcker,
Bergstr. 21, 21395 Tespe.
Anträge auf Mitgliedschaft bitte an den Vorsitzenden. Die Antragsformulare
stehen im download im RTF-Format
oder als download im PDF-Format
zur Verfügung.
Jahresbeitrag
z.Z.: EURO 16,- für Einzelmitglieder
EURO
21,- für Ehepaare
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Erstellt
von Jürgen Lux. Letzte Aktualisierung: 21.06.2009